Grundsätzlich ist das Radfahren auf dem Gehsteig verboten – auch für Kinder. Laut § 68 Abs. 1 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Gehsteige und Gehwege mit dem Fahrrad nicht befahren werden.
Ausnahme: Kinderfahrräder
Kinder auf spielzeugähnlichen Fahrrädern mit einem maximalen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm dürfen am Gehsteig im Schritttempo fahren. Diese Fahrzeuge gelten laut Gesetz nicht als Fahrräder, sondern als Spielzeug – ebenso wie einfache Tretroller.
Tipp:
Wenn Ihr Kind ein richtiges Fahrrad benutzt, sollten Sie es auf der Straße oder einem Radweg begleiten – auf dem Gehsteig ist Schieben erlaubt, Fahren nicht.