Was ist erlaubt, was nicht? Rechtliche Grundlagen für das Radfahren mit Kindern in Österreich

Radfahren mit Kindern bringt viele Vorteile – Bewegung, Eigenständigkeit und gemeinsame Erlebnisse an der frischen Luft. Doch im Straßenverkehr gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften, die Eltern und Aufsichtspersonen kennen sollten. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahrradfahren mit Kindern in Österreich – kompakt und verständlich erklärt.

In Österreich besteht eine Helmpflicht für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Kind selbst fährt, im Kindersitz mitfährt oder in einem Fahrradanhänger transportiert wird.

Die Aufsichtsperson ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Helm korrekt getragen wird.

Hinweis zur Passform:
Ein Fahrradhelm sollte weder zu locker noch zu eng sitzen. Eine praktische Anleitung zur richtigen Anpassung finden Sie unter:
Helm-Check: So sitzt der Helm richtig

Empfehlung: Auch Erwachsene sollten beim Radfahren einen Helm tragen – das stärkt das Sicherheitsbewusstsein und dient als Vorbild für Kinder.

Grundsätzlich ist das Radfahren auf dem Gehsteig verboten – auch für Kinder. Laut § 68 Abs. 1 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Gehsteige und Gehwege mit dem Fahrrad nicht befahren werden.

Ausnahme: Kinderfahrräder

Kinder auf spielzeugähnlichen Fahrrädern mit einem maximalen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm dürfen am Gehsteig im Schritttempo fahren. Diese Fahrzeuge gelten laut Gesetz nicht als Fahrräder, sondern als Spielzeug – ebenso wie einfache Tretroller.

Tipp:
Wenn Ihr Kind ein richtiges Fahrrad benutzt, sollten Sie es auf der Straße oder einem Radweg begleiten – auf dem Gehsteig ist Schieben erlaubt, Fahren nicht.

Ja, laut StVO ist es erlaubt, neben Kindern bis zum 12. Lebensjahr auf der Fahrbahn zu fahren – allerdings nicht auf Schienenstraßen. Das erleichtert eine sichere Begleitung im Straßenverkehr, insbesondere auf kurzen Alltagsstrecken.

  • Ab dem 12. Geburtstag dürfen Kinder in Österreich selbstständig mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Ab 9 Jahren können Kinder einen Radfahrausweis erwerben. Mit diesem sind sie auch vor dem 12. Lebensjahr berechtigt, alleine Rad zu fahren.
  • Kinder unter 12 Jahren ohne Radfahrausweis dürfen nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person Rad fahren.

Tipp: Der Radfahrausweis wird häufig im Rahmen der Verkehrserziehung in der 4. Schulstufe angeboten – eine sinnvolle Vorbereitung auf den Straßenverkehr.

Right Right

Fazit: Rechtlich sicher Radfahren mit Kindern

Wer mit Kindern Rad fährt, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorgaben kennen. Eine gute Ausstattung, ein gut sitzender Helm und die Einhaltung der Vorschriften sorgen für Sicherheit und ein gutes Gefühl – bei Kindern wie bei Eltern.

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Radland GmbH – Agentur für Aktive Mobilität
Schreinergasse 2
3100 St. Pölten
E-Mail: radkids-noe@radland.at
www.radland.at

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