FAQ’s zur Freiwilligen Radfahrprüfung

In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur freiwilligen Radfahrprüfung.

Die freiwillige Radfahrprüfung stärkt die Verkehrssicherheit Ihres Kindes nachhaltig. Bereits ab 9 Jahren (bzw. in der 4. Schulstufe) kann ein Kind den Radfahrausweis erwerben. Mit diesem darf es – auch ohne Begleitung – vor dem 12. Geburtstag alleine mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sein. Das gibt nicht nur Eltern ein gutes Gefühl, sondern fördert auch die Selbstständigkeit und Mobilitätskompetenz des Kindes.

Die Radfahrprüfung wird in Österreich in der Regel im Laufe der 4. Klasse Volksschule abgehalten. Den genauen Prüfungstermin legt die jeweilige Schule individuell fest. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer informiert die Eltern frühzeitig über den Ablauf, die Vorbereitung und die Anforderungen.

Nein, die Radfahrprüfung muss nicht verpflichtend an Schulen durchgeführt werden.
Allerdings ist die Verkehrs- und Mobilitätsbildung in der Volksschule (1.– 4. Schulstufe) verbindlich im Lehrplan verankert. Viele Schulen nutzen daher die theoretische Radfahrprüfung inklusive Vorbereitung als praktische Umsetzung dieser Lehrplaninhalte.

Nein, die Teilnahme an der Radfahrprüfung ist freiwillig. In manchen Schulen ist jedoch die theoretische Vorbereitung Teil des Unterrichts und somit verpflichtend. Die praktische Prüfung bleibt in jedem Fall freiwillig.
Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Radfahrprüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung.

Wird die Radfahrprüfung an der Schule angeboten, erhalten die Kinder die Lernunterlagen in der Regel direkt über die Schule. Weitere Informationen dazu gibt das Klassenlehrpersonal.

Zusätzlich bieten einige unserer Partnerorganisationen kostenlose Übungsmaterialien und Lern-Apps an. Eine Übersicht dazu finden Sie auf unserer Partnerseite

Je nach Schule wird die theoretische Radfahrprüfung entweder klassisch auf Papier, als Online-Test oder in manchen Fällen auch mündlich durchgeführt.
Über die genaue Form und den Ablauf der Prüfung entscheidet die jeweilige Schule.

Für die Teilnahme an der praktischen Radfahrprüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Ausgefüllter Antrag mit Passfoto und Gebühr (wird in der Regel gemeinsam mit der Schule organisiert)

Am Prüfungstag muss Ihr Kind Folgendes mitbringen:

Einen passenden, richtig eingestellten Fahrradhelm (Infos zur Helmeinstellung)

Wird die praktische Radfahrprüfung in der 4. Schulstufe über die Schule organisiert, ist die Teilnahme in der Regel kostenlos. Lediglich für die Ausstellung des offiziellen Fahrradausweises kann eine geringe Verwaltungsgebühr anfallen. Die genaue Höhe dieser Gebühr wird von der zuständigen Behörde – meist der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat – festgelegt.

Wird die Prüfung privat oder über externe Anbieter durchgeführt, können zusätzliche Aufwandsentschädigungen entstehen.

Das hängt von der Schule ab. Manche geben die Prüfungsstrecke im Vorfeld bekannt, andere nicht. Es lohnt sich, direkt bei der Klassenlehrperson nachzufragen.

Ja, eine gezielte Vorbereitung auf die praktische Radfahrprüfung ist sehr zu empfehlen. Fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Prüfstrecke mehrmals ab und üben Sie wichtige Verkehrssituationen wie das Linksabbiegen, das Verhalten auf Radfahranlagen sowie das Erkennen und Umsetzen von Verkehrszeichen. Das stärkt die Sicherheit und das Selbstvertrauen Ihres Kindes im Straßenverkehr.

Die praktische Radfahrprüfung wird im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. So können die Kinder unter realen Bedingungen zeigen, dass sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.

Diese Form der Prüfung ist besonders praxisnah und eine wertvolle Vorbereitung auf das selbstständige Radfahren im Alltag.

In der Schule wird die praktische Radfahrprüfung meist in Zusammenarbeit mit der Polizei und/oder Verkehrsexperten durchgeführt. Die Lehrkräfte begleiten den Ablauf und unterstützen die Kinder während der Prüfung.

Bei privaten Anbietern wird die Prüfung von speziell geschultem Personal abgenommen.

Wenn die Radfahrprüfung im Rahmen der Schule stattfindet, zählt sie als Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung. In diesem Fall ist Ihr Kind über die gesetzliche Schüler -Unfallversicherung abgesichert.

Ja, das Kind benötigt ein eigenes oder geliehenes verkehrssicheres Fahrrad, das den Anforderungen der StVO entspricht. Dieses kann ggf. auch von einem Mitschüler bzw. von einer Mitschülerin ausgeborgt werden.
(Infos zur Fahrradausstattung)

Ja, in Österreich besteht für Kinder bis zum 12. Geburtstag eine Helmpflicht beim Radfahren.
Unabhängig davon wird das Tragen eines Helms für alle Radfahrer aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.

Weitere Informationen zum richtigen Aufsetzen des Fahrradhelms finden Sie hier.

Ja, der Radfahrausweis berechtigt Kinder unter 12 Jahren auch zum eigenständigen Fahren mit E-Scootern oder E-Bikes, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bevor Ihr Kind mit diesen Fahrzeugen im Straßenverkehr unterwegs ist, sollten unbedingt Probefahrten in sicherer Umgebung stattfinden, damit es das Fahrverhalten und die Geschwindigkeit gut einschätzen kann.

Weiteres sollte der E-Scooter über einen Blinker verfügen, da das Geben von Handzeichen beim Fahren mit dem E-Scooter sehr schwierig ist.

Nein, das Radfahren auf Gehsteigen oder Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte „spielzeugähnliche Fahrzeuge“ – also Kinderfahrräder mit einem maximalen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm sowie Tretroller oder Skateboards. Sobald Ihr Kind mit einem verkehrstauglichen Fahrrad unterwegs ist, muss es auf der Fahrbahn oder auf Radfahranlagen fahren.

Wenden Sie sich in erster Linie an die Klassenlehrperson. Sollte ein Nachholen der Prüfung im schulischen Rahmen nicht möglich sein, können Sie die praktische Prüfung auch bei privaten Anbietern durchführen.

Nach aktuellem Stand ist die freiwillige Radfahrprüfung außerhalb der Schule in Niederösterreich derzeit nur beim ARBÖ möglich. Im Raum St. Pölten führt auch die Fahrschule Sauer Radfahrprüfungen durch. Für die Durchführung der Radfahrprüfung außerhalb der Schule fallen geringe zusätzliche Kosten an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Partnerseite.

Ja, sollte die Schule keine Prüfung anbieten, können Sie die praktische Prüfung auch bei privaten Anbietern durchführen.

Nach aktuellem Stand ist die freiwillige Radfahrprüfung außerhalb der Schule in Niederösterreich derzeit beim ARBÖ möglich. Im Raum St. Pölten führt auch die Fahrschule Sauer Radfahrprüfungen durch. Für die Durchführung der Radfahrprüfung außerhalb der Schule fallen geringe zusätzliche Kosten an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Partnerseite.

Im Falle des Verlusts des Radfahrausweises kann jene Behörde, die den Ausweis ursprünglich ausgestellt hat, einen neuen ausstellen. Dafür ist lediglich die Beibringung eines Lichtbildes nötig. Es ist nicht erforderlich, im Vorfeld eine Verlustanzeige bei der Polizei zu machen.

Regelmäßig üben: Üben Sie vor der Radfahrprüfung das Radfahren regelmäßig mit Ihrem Kind. Nur durch Routine gewinnt Ihr Kind Sicherheit im Straßenverkehr. Tipps fürs gemeinsame Radfahren mit Kindern finden Sie hier.

Richtiges Linksabbiegen: Setzen Sie beim Üben einen besonderen Fokus auf das sichere und korrekte Linksabbiegen, da dies oft eine Herausforderung darstellt.

Passendes Fahrrad: Achten Sie darauf, dass die Größe des Fahrrads der Körpergröße Ihres Kindes entspricht. Mehr zur richtigen Auswahl des Fahrrads finden Sie hier.

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Radland GmbH – Agentur für Aktive Mobilität
Schreinergasse 2
3100 St. Pölten
E-Mail: radkids-noe@radland.at
www.radland.at

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