Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung für Kinderfahrräder

Auch Fahrräder von Kindern müssen den gesetzlichen Anforderungen der Fahrradverordnung und Straßenverkehrsordnung entsprechen, um im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen.

  • Zwei unabhängig funktionierende Bremsen mit ausreichender Bremskraft
  • Eine Klingel oder Hupe
  • Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit:
    • Weißes Vorderlicht mit einer entsprechend großen Leuchtkraft, das mit dem Fahrrad fest verbunden ist
    • Rotes Rücklicht
  • Reflektoren:
    • Vorne: weiß und min. 20cm² groß
    • Hinten: rot und min. 20cm² groß
    • Nach vorne und hinten an den Pedalen: gelb
    • Zu beiden Seiten an den Speichen oder Reifen: gelb oder weiß und min. 20cm² groß

Wichtig: Die Sichtbarkeit ist ein zentraler Aspekt der Sicherheit. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Lichter und Reflektoren funktionstüchtig und gut sichtbar sind.

Beim Österreichischen Automobil und Touringclub (ÖAMTC) sowie dem Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) haben Mitglieder die Möglichkeit, eine kostenlose Sicherheitsüberprüfung Ihrer Fahrräder durchführen zu lassen. Ein verkehrstaugliches Rad ist eine Grundvoraussetzung, um bei der freiwilligen Radfahrprüfung antreten zu dürfen bzw. in weiterer Folge im Verkehr unterwegs zu sein. Bei diesen Fahrrad-Checks wird überprüft, ob Ihr Rad allen rechtlich vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht.

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Radland GmbH – Agentur für Aktive Mobilität
Schreinergasse 2
3100 St. Pölten
E-Mail: radkids-noe@radland.at
www.radland.at

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